Natürlich stellen wir Ihnen automatisch eine schriftliche Rechnung /Quittung aus
Aus dieser können Sie die berechnete Leistung (bzw. die Medikamente) , den Rechnungsbetrag und die Umsatzsteuer ersehen
Die Begleichung der Rechnung muß sofort vor Ort (bar oder per EC Zahlung) erfolgen
Über die voraussichtlichen Kosten notwendiger Untersuchungen und sich daraus ergebender Behandlungen informieren wir Sie auf Nachfrage gerne. Ein Kostenvoranschlag im klassischen Sinn ist in der tierärztlichen Praxis jedoch nicht möglich, weil sich tierärztliche Behandlungen und Eingriffe individuell nach dem Zustand des Patienten richten.
Tierärztliche Leistung wird auf der Basis eines Dienstvertrages erbracht. Deshalb handelt es sich beim tierärztlichen Honorar nicht um ein Erfolgshonorar. Es steht dem Tierarzt für seine erbrachten Leistungen zu, auch wenn sich einmal der erhoffte Behandlungserfolg nicht einstellen sollte.