unsere Preise haben sich geändert: es gibt die neue Gebührenordnung- eine kurze Erläuterung der Bundestierärztekammer


Kann ich eine Rechnung verlangen?

Natürlich stellen wir Ihnen automatisch eine schriftliche Rechnung /Quittung aus

Aus dieser können Sie die berechnete Leistung (bzw. die Medikamente) , den Rechnungsbetrag und die Umsatzsteuer ersehen

Die Begleichung der Rechnung muß sofort vor Ort (bar oder per EC Zahlung) erfolgen

Kann ich eine Kostenschätzung bekommen?

Über die voraussichtlichen Kosten notwendiger Untersuchungen und sich daraus ergebender Behandlungen informieren wir Sie auf Nachfrage gerne. Ein Kostenvoranschlag im klassischen Sinn ist in der tierärztlichen Praxis jedoch nicht möglich, weil sich tierärztliche Behandlungen und Eingriffe individuell nach dem Zustand des Patienten richten.

Ist das Tierarzthonorar erfolgsabhängig?

Tierärztliche Leistung wird auf der Basis eines Dienstvertrages erbracht. Deshalb handelt es sich beim tierärztlichen Honorar nicht um ein Erfolgshonorar. Es steht dem Tierarzt für seine erbrachten Leistungen zu, auch wenn sich einmal der erhoffte Behandlungserfolg nicht einstellen sollte.

Am Boden 25-26 • 35460 Staufenberg • Tel: 0 64 06 - 77 630 77